Einladung zum 30.

Hallo Scirocco & Corrado Freunde,
vom 20.06. bis 23.06.2019 feiern wir unser 30 jähriges Bestehen und möchten Euch zu unserem 25. VW – Scirocco – Corrado – Treffen einladen!

Veranstaltungsort ist der Grillplatz „Kohlgrund“ in 63928 Eichenbühl.

Die Teilnahmegebühr beträgt 25,-€ pro Person, dafür gibt es den Zeltplatz mit Sanitäranlage, 2 x Frühstück, ein Aufkleber und ein Gastgeschenk!

Am Freitagabend werden Freigetränke und Essen gereicht wegen des 50. Geburtstags von Judith und Jürgen!!! => PARTY

Bitte Beachten:

  • Kein Essen- und Getränkeverkauf (Selbstversorgung)
  • Es ist eine private Feier ohne Schank- und Gaststättenerlaubnis
  • Festzelt wird aufgestellt
  • Uns steht nur der 1. große Zeltplatz zur Verfügung

BITTE BIS 15.06.2019 ANMELDEN unter Telefon 09371/3921 oder
per SMS / WhatsApp unter 0171/3364478
oder per eMail an haber.j@web.de
oder auch bei Facebook unter VW-Scirocco-Corrado-Club Großheubach

Es würde uns sehr freuen Euch bei uns begrüßen zu können!!!

Teilnahmebedingungen zum Scirocco Corrado Treffen:

Teilnahmeberechtigt sind nur eingeladene Besucher.

Verantwortlichkeit:

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der privaten Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnung des Veranstalters muss mit einem sofortigen Platzverweis gerechnet werden!

Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer verzichten durch das Entrichten der Teilnahmegebühr auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Scirocco Corrado – Club Großheubach für alle erlittenen Unfälle oder Schäden die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderung der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Alle Ersatzansprüche nach Beendigung der Veranstaltung sind gegenstandslos.

ACHTUNG VORANKÜNDIGUNG!

Wir feiern vom 20.06. bis 23.06.2019 unser 30 jähriges Bestehen und laden ein zum 25. Scirocco Corrado Treffen des VW/ Scirocco Corrado – Club Großheubach!

Veranstaltungsort ist der Grillplatz „Kohlgrund“ in 63928 Eichenbühl

INFO unter www.53er.de

24. VW – Scirocco – Corrado – Treffen 2018

Hallo Scirocco & Corrado Freunde,

vom 29.06. bis 01.07.2018 möchten wir Euch zu unserem 24. VW – Scirocco – Corrado – Treffen einladen!

Veranstaltungsort ist der Grillplatz „Kohlgrund“ in 63928 Eichenbühl.

Die Teilnahmegebühr beträgt 10,-€ pro Person,
dafür gibt es den Zeltplatz mit Sanitäranlage.
Frühstück kann für 3,-€ pro Tag/Person bestellt werden!

Bitte Beachten:

  • Kein Essen- und Getränkeverkauf (Selbstversorgung)
  • Kein Gastgeschenk, kein Programm und keine Pokale
  • Es ist eine private Feier ohne Schank- und Gaststättenerlaubnis
  • Festzelt wird aufgestellt
  • Uns steht nur der 1. große Zeltplatz zur Verfügung

BITTE BIS 15.06.2018 ANMELDEN Telefon 09371/3921 oder per SMS / WhatsApp unter 0171/3364478 oder per eMail an haber.j@web.de oder auch bei Facebook unter VW-Scirocco-Corrado-Club Großheubach

Es würde sehr freuen Euch bei uns begrüßen zu können!!!

 


Teilnahmebedingungen zum Scirocco Corrado Treffen:

Teilnahmeberechtigt sind nur eingeladene Besucher.

Verantwortlichkeit:

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der privaten Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnung des Veranstalters muss mit einem sofortigen Platzverweis gerechnet werden!

Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer verzichten durch das Entrichten der Teilnahmegebühr auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Scirocco Corrado – Club Großheubach für alle erlittenen Unfälle oder Schäden die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderung der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Alle Ersatzansprüche nach Beendigung der Veranstaltung sind gegenstandslos.